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   VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455   

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VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455 (https://dejure.org/2015,29275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2015 - 3 ZB 14.455 (https://dejure.org/2015,29275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2015 - 3 ZB 14.455 (https://dejure.org/2015,29275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreiten der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung, hier: keine Übernahme in das Beamtenverhältnis wegen Adipositas aufgrund seinerzeitiger Rechtsprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreiten der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 3 ZB 08.1569

    Ausnahmen von der Altersgrenze bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455
    Aus dem Ausnahmecharakter der Vorschrift ergibt sich, dass Ausnahmen nur aus Gründen dienstlichen Interesses möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).

    Zum anderen genügt die bloße Berufung darauf, dass die Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Bescheid der Beklagten vom 11. Januar 2005 rechtsfehlerhaft erfolgt sei, nicht, um nunmehr ein dienstliches Interesse der Beklagten an der Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe zu begründen, das ausnahmsweise eine Ausnahme von der Altersgrenze des Art. 23 Abs. 1 BayBG rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).

    Selbst wenn man vor dem Hintergrund der genannten Rechtsprechung des Senats die Fehlerhaftigkeit der 2005 erfolgten Ablehnung der Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe unterstellen würde, würde sich hieraus nämlich kein dienstliches Interesse an der nunmehrigen Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).

    Die Klägerin strebt vorliegend auch keine Wiederherstellung eines früheren Zustands i.S.d. § 249 BGB an, sondern die Einräumung einer Rechtstellung, die sie bisher nicht innehatte, so dass sie auch unter Berufung auf einen entsprechenden Schadensersatz- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe beanspruchen kann (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455
    Soweit die Klägerin vorträgt, eine Ausnahme im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG sei bei ihr nicht nur wegen ihrer hervorragenden Leistungen während des Vorbereitungsdienstes, sondern auch deshalb zwingend gegeben, weil sich die frühere Entscheidung der Beklagten, sie mangels gesundheitlicher Eignung nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen (Bescheid vom 11. Januar 2005), im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Senats (B.v. 13.4.2012 - 3 BV 08.405) als fehlerhaft erwiesen habe, und deshalb das Ermessen, eine Ausnahme von der Altersgrenze zuzulassen, auf Null reduziert sei, kann sie damit nicht durchdringen.

    Soweit die Klägerin diesbezüglich auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 13. April 2012 (Az. 3 BV 08.405 - juris Rn. 36) verweist, in dem im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung der dortigen Klägerin feststellt wurde, dass das Vorliegen einer Adipositas Grad I nach neuesten medizinischen Erkenntnissen nicht zwingend als Risikofaktor für den Eintritt der vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu sehen sei und somit für eine negative Prognose bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung keine ausreichende Basis gegeben sei, so spielt dies für die in diesem Verfahren allein relevante Frage, ob bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ausnahmsweise aus dienstlichen Gründen von der Einhaltung der Altersgrenze des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG abgesehen werden kann, keine Rolle.

    Die Klägerin hat nicht substantiiert dargelegt, inwieweit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem tragenden Rechts- oder Tatsachensatz von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 2012 (Az. 3 BV 08.405) abweicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2015 - 6 B 462/15

    Rechtmäßigkeit einer Ernennung von Beamten auf Zeit im Hochschulbereich zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455
    Im Übrigen ließe sich ein solcher Anspruch weder aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 5 GG, § 45 BeamtStG) noch aus einer Verletzung des Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) oder aus einem Folgenbeseitigungsanspruch herleiten (vgl. OVG NRW, B. v. 2.7.2015 - 6 B 462/15 - juris Rn. 13).

    Wenn das Verwaltungsgericht insoweit ausführt, ein solcher Schadensersatzanspruch scheitere an der fehlenden Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz entsprechend § 839 Abs. 3 BGB, so ist dies jedenfalls nicht zu beanstanden (vgl. OVG NRW, B. v. 2.7.2015 - 6 B 462/15 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2015 - 3 ZB 14.455
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838 - juris).
  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 3 ZB 21.2189

    Klageumstellung bei Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Denn der Senat hat bereits entschieden, dass selbst eine fehlerhafte Ablehnung der Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe vor dessen Vollendung des 45. Lebensjahres nach Überschreiten dieser Altersgrenze kein dienstliches, sondern lediglich ein persönliches Übernahmeinteresse darstellt und deshalb keine Ausnahme im Sinn des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG begründet (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2015 - 3 ZB 14.455 - juris Rn. 8 ff.; B.v. 27.1.2010 - 3 ZB 08.1569 - juris Rn. 4).
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